22.3.2013, 13 Uhr

Breite Koalition gegen Willkür von Finanzämtern

Für eine Gleichstellung freischaffender Bühnenkünstler

In der Akademie der Künste verständigten sich am 21. März 2013 zahlreiche Künstler und Vertreter von Verbänden der Darstellenden Kunst mit Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien und Vertretern der Ministerien über die Notwendigkeit, in der Umsatzbesteuerung von Bühnenschaffenden umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zwischen den Beteiligten herrschte Einigkeit darüber, nicht nur Regisseure und Choreographen den Schauspielern, Tänzern und Dirigenten gleichzustellen und damit von der Umsatzsteuer zu befreien, sondern auch die Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern als gleichwertige künstlerische, urheberrechtlich geschützte Beiträge anzuerkennen und höchstens mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu besteuern.
Es entspricht zunehmend der künstlerischen Praxis, dass Bühnenaufführungen Ergebnis kollektiver Arbeitsprozesse sind. Freischaffende Bühnenkünstler dürfen nicht weiter der Willkür von Finanzämtern ausgesetzt sein, die deren Arbeit in letzter Zeit verstärkt als Dienstleistung ansehen und mit dem Höchststeuersatz belegen.


 

Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste

Ulrich Matthes
Direktor der Sektion Darstellende Kunst