21.8.2009

Appell der Akademie der Künste: Missachtung des geistigen Eigentums verhindern – EU-Behörden müssen europäischen Urheberschutz Googles Monopolabsichten entgegensetzen

Die Akademie der Künste hat ihre kritische Haltung gegenüber der Vorgehensweise von Google erneuert, Bücher ohne Einholung der Rechte ihrer Urheber zu digitalisieren. Mit dem weltweit Millionen von Büchern erfassenden Scanprogramm wächst die Gefahr, dass Google einen gewaltigen Enteignungsprozess einleitet und außerdem mit der Digitalisierung gemeinfreier und vergriffener Bücher als Monopolist öffentliche Kulturgüter privatisiert und Gelegenheit erhält, diese künftig zu vermarkten.
Der Standpunkt von Google, Inhaber von Urheberrechten müssten nicht gefragt werden, wenn Bücher in den USA eingescannt würden, widerspricht den international anerkannten Prinzipien des Urheberrechts und kommt im Zeitalter der weltweiten Vernetzung und des ungehinderten Datenaustausches via Internet einer Provokation gleich.

Am 4. September 2009 endet die Einwendungsfrist gegen das „Google Book Settlement“, den Vergleich zwischen dem Google-Konzern und den Autorenverbänden der USA. Diese Vereinbarung soll im Oktober vor dem New Yorker Bezirksgericht bestätigt werden. Eine Bestätigung des Gerichts hätte weltweit negative Folgen für Autoren, die keinen Einspruch erhoben haben.

Erst zum 7. September, also unmittelbar nach Ablauf der Einwendungsfrist, hat die Europäische Union Verleger und Autoren zu einer Anhörung vor der EU-Regulierungsbehörde eingeladen, um über mögliche Folgen des US-Vergleichs für die Inhaber von Urheberrechten in Europa zu diskutieren. Die EU-Politiker geraten damit in eine Erklärungspflicht gegenüber den Urhebern und Verlegern in Europa, weshalb der Termin bewusst auf einen Zeitpunkt nach der Widerspruchsfrist gelegt wurde.

Die Akademie der Künste appelliert an den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung, an die Europäische Kommission, an den Rechtsausschuss und den Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments, das geistige Eigentum europäischer Autoren durch politische und rechtliche Maßnahmen nachhaltig zu schützen. Sollte dies vernachlässigt werden, droht die Gefahr wachsender rechtsfreier Zonen im digitalen Zeitalter und damit die Schwächung des Urheberrechts, der Grundlage der Entwicklung der Informations- und Mediengesellschaft.

Prof. Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste     
Berlin, den 21.8.2009


>> Der Präsident der Akademie der Künste hat diesen Appell am 21. August 2009 an die zuständigen EU-Gremien, an den Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung übermittelt.
Bereits in ihrer Frühjahrs-Mitgliederversammlung 2009 hat sich die Akademie mit einer Erklärung zum Schutz des Urheberrechts im Zeitalter digitaler Reproduzierbarkeit und weltweiter Verbreitung über das Internet an die Öffentlichkeit gewandt.
Zu den Aufgaben der Akademie der Künste gehört es, die Künste zu fördern und die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten sowie die Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur zu beraten.

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