1.4.2022
INITIAL 2 – Neue Kooperationen:
Akademie der Künste vergibt weitere Sonderstipendien
Online-Bewerbungsportal jetzt freigeschaltet
Erneut vergibt die Akademie der Künste im Rahmen des von der Staatsministerin für Kultur und Medien aufgelegten Programms NEUSTART KULTUR Sonderstipendien. 2021 waren unter dem Titel INITIAL 766 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro vergeben worden.
Ziel von INITIAL 2 – Neue Kooperationen, dem Sonderstipendium 2022, ist die Förderung der Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten, die in der Kooperation zwischen Künstler*innen entstehen. Das Stipendium soll zudem die Vernetzungen zwischen Kunst, Bildung und Zivilgesellschaft fördern und neue künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Wirkung unterstützen. Deshalb werden insbesondere Kooperationsvorhaben gefördert, die spartenübergreifend entwickelt werden, neue kollektive Formen der künstlerischen Praxis erproben, sich an Schnittstellen von Kunst und Bildung entfalten, in zivilgesellschaftlichen Kontexten geplant sind und jenseits eingespielter Erfahrungen in Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern entstehen.
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Künstler*innen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Baukunst, Bildende Kunst, Literatur sowie Film- und Medienkunst/Hörspiel, die in Deutschland ansässig sind. In einem Antrag können sich ein bis maximal vier Künstler*innen mit einem Kooperationsvorhaben bewerben. Jedes Stipendium ist mit 9.000 Euro pro Künstler*in dotiert und wird für den Förderzeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2022 vergeben. Über die Vergabe entscheidet eine Fachjury aus Künstler*innen, Kurator*innen und Mitgliedern der Akademie der Künste.
Ein eigens eingerichtetes Online-Bewerbungsportal wird heute (1. April 2022) auf initial2.adk.de freigeschaltet. Es werden maximal 1.600 Anträge nach Reihenfolge des Eingangs angenommen. Das Bewerbungsportal wird geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist, spätestens am 30. April 2022.
Detaillierte Informationen zum Sonderstipendium und zur Antragstellung stehen hier zur Verfügung.
Vgl. Pressemeldung vom 1. März 2022