Samstag, 27. Januar 2018
11.00 – 12.30 Uhr

PANEL
Die Kolonialverbrechen Deutschlands an den Herero und Nama – juristische Interventionen um Anerkennung, Reparationen und Landrückgabe 

Am 2. Oktober 1904 erließ General Lothar von Trotha den Befehl zum Völkermord an den Herero im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Zehntausende Herero und Nama wurden von den Schutztruppen ermordet und in die Wüste getrieben. Logistisch unterstützt wurden sie durch Unternehmen und Privatpersonen. Diese Kolonialverbrechen sind in Deutschland weithin unbekannt, ebenso die systematische sexualisierte Gewalt an den Frauen durch die Militärs und die dadurch erzwungenen Schwangerschaften. Das Land, das damals den Herero und Nama gewaltsam genommen und profitabel weiterveräußert wurde, wurde den Nachfahren der Herero und Nama bis heute nicht zurückgegeben. Eine Landreform wird vor diesem Hintergrund gefordert. Die deutsche Bundesregierung ist gehalten den Genozid endlich anzuerkennen, sich formal zu entschuldigen und Reparationen zu leisten.

Ester Muinjangue (Vorsitzende, Ovaherero Genocide Committee, Namibia)
Gesine Krüger (Professorin für Geschichte, Universität Zürich, Schweiz)
Bernadus Swartbooi (ehemaliger Vize-Minister für Landwirtschaftsreform, Namibia)
Moderation: Andreas Schüller (Anwalt, ECCHR, Deutschland)

 

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