Erwerbungsgeschichte
„Archiv“ schrieb Konrad Wolf lakonisch auf diejenigen Schriftstücke, die er für die Nachwelt bestimmte. Der bedeutendste Filmregisseur der DDR und langjährige Präsident der Akademie der Künste der DDR hatte sich schon 1970 entschlossen, sein Personalarchiv, eines der umfangreichsten und wichtigsten Bestände zur Filmkunst und Kulturpolitik der DDR, der Akademie der Künste anzuvertrauen.
Damit setzte er ein deutliches Signal, von nun an im Archiv auch Unterlagen zum Film zu sammeln. Zwar waren auch in den Jahren zuvor bereits filmbezogene Bestände in die Archive in Ost und West gelangt, wie 1966 der Nachlass des Film- und Theaterregisseurs Erich Engel und 1969 der des bereits in der Stummfilmära wirkenden Regisseurs Ludwig Berger. Nun jedoch begann eine systematische und wissenschaftlich fundierte Erwerbung.
Eine eigene Archivabteilung Film wurde aber erst nach der Vereinigung der beiden Akademien in Ost und West eingerichtet. Davor wurden die Nachlässe der Filmschaffenden von den jeweiligen Archivabteilungen für Darstellende Kunst betreut. . Dies änderte sich erst nach der Vereinigung der beiden Akademien 1993. In der neuen Akademie gab es nun auch eine Sektion Film- und Medienkunst. Zugleich war die Zahl der Filmnachlässe in den Jahren zuvor stark gewachsen. Daher wurde 1995 zunächst ein Referat Film geschaffen, bevor dann im Jahr 2000 schließlich ein eigenständiges Archiv Film- und Medienkunst eingerichtet wurde. Nun konnten auch andere Sammlungsschwerpunkte adäquat betreut werden, die auf Initiative von Sektionsmitgliedern entstanden waren, wie die Geschichte des Fernsehfilms, Hörspiel und dokumentarische Fotografie.
Seit 2000 haben sich die Bestände des Archivs Film- und Medienkunst nahezu verdoppelt. Wichtige Übernahmen waren u. a. die Archive von Jeanine Meerapfel, Ulrich Plenzdorf, Tom Tykwer, Alexander Kluge, Edgar Reitz, Hanna Schygulla, Eberhard Fechner und Egon Monk sowie von verschiedenen Filmproduktionsfirmen.