Die Bestände des Archivs der Akademie der Künste sind nationales Kulturgut. Sie fallen unter das Kulturgutschutzgesetz, das im Sommer 2016 in Kraft getreten ist, und sind dadurch unter besonderen rechtlichen Schutz gestellt. Dies bedeutet, dass im Falle einer unrechtmäßigen Verbringung einer Leihgabe ins Ausland ein Rückgabeanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen einen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat besteht. Archivgeber/innen können entscheiden, ob sie diese Unterschutzstellung für ihre Deposita in Anspruch nehmen möchten.
Zudem betreut das Archiv Bestände, die zum national wertvollen Kulturgut gehören. Diese können in der Datenbank national wertvolles Kulturgut recherchiert werden.