25.7.2024

Alfred-Döblin-Stipendium 2025 – Bewerbungen jetzt möglich

Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt seit 1985 Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftsteller*innen überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiat*innen und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.

Für 2025 wird das Alfred-Döblin-Stipendium aufgrund laufender Sanierungsarbeiten im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth als Arbeitsstipendium ausgeschrieben. Ein Aufenthalt in Wewelsfleth ist voraussichtlich erst 2026 wieder möglich.

Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller*innen gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jede*r Stipendiat*in erhält ein Arbeitsstipendium von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich.

Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein*e Vertreter*in der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland sowie eine Person, die von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt benannt wird, an.

Bewerbungen sind zu richten an:
Stiftung Alfred-Döblin-Preis

Arbeitsstipendium

c/o Akademie der Künste

Sektion Literatur

Pariser Platz 4

10117 Berlin

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2025 endet am 30. September 2024 (Datum des Poststempels).

Das Antragsformular für das Alfred-Döblin-Stipendium kann hier heruntergeladen werden.